Reisebedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich weise darauf hin, dass diese Reise- und Allgemeine Geschäftsbedingungen nur gültig sind, wenn ich (Freizeit Aktiv – Werner Amann) Veranstalter bin. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und mir regelt sich nach den §§ 651 a-l BGB. Die Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Lesen Sie sich diese Bedingungen vor Anmeldung und Unterschrift durch!

Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf den Anmeldeformularen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern dies in einer gesonderten Erklärung vom Anmelder zugesichert wird. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch mich zustande. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Mit der Anmeldung ist eine entsprechende Anzahlung zu leisten; der jeweilige Restbetrag muss spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn bei mir eingegangen sein. Kurzfristige Anmeldungen können (fern-) mündlich erfolgen; hierbei ist der gesamte Tourenpreis sofort in bar oder mit Scheck zu leisten.

Änderungen und Abweichungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Rücktritt von der Reise

Rücktrittserklärungen können schriftlich und mündlich bei mir eingereicht werden. Eine schriftliche Kündigung ist aber aus Beweisgründen zu empfehlen. Rücktrittskosten werden wie folgt berechnet: Bis 4 Wochen vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch von 10,- EUR erhoben. Zwischen 2 und 4 Wochen vor Reisebeginn wird eine Gebühr von 50% des Reisepreises erhoben; innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn wird eine Gebühr von 80% des Reisepreises sowie Leerplatz- und Leerbettgebühr erhoben.

Bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu zahlen. Besteht bei einer Reise eine Anmeldefrist, was auf der jeweiligen Ausschreibung vermerkt ist, so ist bei Rücktritt des Reisenden nach der genannten Anmeldefrist eine Gebühr von 80% des Reisepreises zu leisten. Der pauschale Schadenersatz reduziert sich, wenn dem Rücktretenden der Nachweis gelingt, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringer Höhe entstanden ist. Vom von der Reise zurücktretenden ausgesuchte Ersatzpersonen müssen den Erfordernissen der jeweiligen Reise entsprechen. Auch hierüber muss ich von Ihnen schriftlich in Kenntnis gesetzt worden sein.

Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Reklamationen sind bis 1 Monat nach vertraglicher Beendigung der Reise beim Veranstalter einzubringen. Wir bzw. die örtliche Reiseleitung müssen für Abhilfe sorgen, falls die Möglichkeit besteht.

Haftung des Reiseveranstalters

Ich hafte als Reiseveranstalter für:

  1. die sorgfältige Organisation und Durchführung der Reise;
  2. die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entsprechend den jeweiligen Ortsüblichkeiten.

Ich hafte nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen, Beförderung im Linienbus- oder Bahnverkehr u.ä.). Unabhängig von einer Verpflichtung zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Dies gilt nicht für Körperschäden.

Gewährleistung

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.

Versicherung

Ich empfehle allen TeilnehmerInnen, sich für die jeweilige Tour umfassend in Eigenverantwortung zu versichern.

Verjährung

Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 1 Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vereinbarten Reiseende. Alle diese Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn Sie schuldhaft unterlassen, die Ansprüche spätestens 1 Monat nach Reiseende schriftlich geltend zu machen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen meiner Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Allgemeines

  1. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen u.ä. muss der/die Reisende eigenverantwortlich einhalten.Alle Nachteile, die Sie aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften haben, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften erst nach der Buchung entstehen.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klage gegen den Reiseveranstalter ist Saarbrücken.
  3. Für alle Vertragsangegenheiten gilt deutsches Recht.